The next big thing? Barrierefreies E-Commerce ab 28. Juni 2025

18/08/22 Klappe, die zweite! Barrierefreiheit im E-Commerce!

Aufmerksame Leser unseres Blogs sind bereits gut informiert zum Thema barrierefreie digitale Kommunikation – und, wie wir schon erwähnten, ist das Thema stets in Bewegung.

Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden Onlineshops verpflichtet, ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu sein. Der E-Commerce-Sektor ist darauf nicht wirklich vorbereitet, umso wichtiger ist die rechtzeitige Planung. Schon mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 gab es genug Zeit sich vorzubereiten um im letzten Jahr fertig zu sein. Viele Unternehmen sind auch jetzt noch nicht mit der 2018 Regelung gestartet. Und nun also für den E-Commerce Sektor keine drei Jahre – da sind doch Parallelen zu erwarten. Oft sind es juristische Faktoren, mangelnde Sensibilität und Unwissenheit wieviel Arbeit dahinter steckt.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes...

...sind klare und einheitliche Standards für alle Produzenten, Verkäufer und Dienstleister. Welche technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und damit auch die Informationsplicht bestimmter Produkte genau zu erfüllen sind, steht seit Ende Juli. Die Verordnung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat unter §1 Absatz 2 und Absatz 3 BFSG den Zweck und Anwendungsbereich definiert.

Was Kleinstunternehmen jetzt beachten müssen

Die Verordnung bietet auch Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. Diese sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Für diese Gruppe werden Beratungsangebote zur Verfügung gestellt, um den Anforderungen auch gerecht werden zu können.

Seid offen für Inklusion!

Inklusion ist ein wichtiges Thema, unsere Gesellschaft ist vielschichtig, alle wollen berücksichtigt und gehört werden. Je genauer wir uns umschauen, umso mehr Menschen entdecken wir, die auf barrierefreie Webseiten angewiesen sind. Und allgemein bekannt werden Menschen auch älter, die Augen schlechter etc. Also seid offen, schaut Euch um, denkt mit und helft Euren Mitmenschen. Manchmal ist er nur ein Klick von Euch für einen anderen Menschen oder eine Ampel über die wir gehen oder das wir einfach etwas lauter sprechen.

Richtig planen

Apropos Mitdenken: Sollten Sie einen Onlineshop nutzen und dieser gefällt Ihnen nicht oder die Conversion ist zu niedrig – planen Sie Ihren Relaunch gleich mit der Barrierefreiheit.  Von Anfang an voll durchdacht, ist die Barrierefreiheit eindeutig einfacher umzusetzen. Erweitern Sie Ihre Zielgruppe, geben Sie Ihnen die Möglichkeit Ihre Produkte voll zu nutzen. Auch Google achtet beim Page Ranking auf die Umsetzung der Barrierefreiheit Ihrer Seite. Wir haben viel Erfahrung sammeln können in unterschiedlichen Projekten mit tollen Design und individuellen Lösungen – schreiben Sie uns oder besser noch, rufen Sie an.

Mehr Details zum Thema:

 

Claas Beuke

Habt ihr Fragen?

Claas Beuke unter pole-position(at)drive.eu - weiter, immer weiter. Claas liebt es, positiv nach vorne zu schauen.