ePrivacy-Verordnung

ePrivacy Verordnung drive.eu
Frau an einem Computer

02/20 Die Schwester der DSGVO als Bedrohung der Online-Werbung? (Teil 1/4)

Wenn jemand Online-Werbung für dich schaltet, dann geschieht dies häufig über Ad Networks wie zum Beispiel Google (Such- und Displaynetzwerk) oder auch Facebook. Ausgehend von deinen Bedürfnissen und Zielen kannst du zwischen einem vertikalen, blinden und targeted Netzwerkpartner wählen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten, Formate, Netzwerke und Kosten damit verbunden sind, erläutert euch gerne einer unserer Ad-Experten.

Sicherlich möchtest du während oder nach dem Schalten deiner Werbung auch wissen, ob dein investiertes Budget Früchte trägt. Dazu ist eine Erhebung und Analyse der Performance-Daten deiner Anzeigen besonders wichtig. Grundsätzlich ist zu beachten: Je zielgerichteter und zielgruppenkonformer deine Werbung gestaltet, platziert und ausgegeben wird, desto höher sind deine Erfolgschancen. Besonders durch Programmatic Advertising kann deine Werbung so einem relevanten User zur passenden Zeit am passenden Ort ausgespielt werden. Der Streuverlust nimmt damit ab und die Effizienz deiner Werbung kann gesteigert werden. Um zu wissen, welcher User sich wann und wo im Internet aufhält, sowie welche Interessen auf Basis besuchter Websiteinhalte angenommen werden können, ist es notwendig, den User mittels Cookies zu verfolgen (tracken), auch über unterschiedliche Websites hinweg. 

Die ePrivacy-Verordnung soll an dieser Stelle ganzheitlich einen höheren Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation gewährleisten, was natürlich grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Dies soll unter anderem durch eine Regulierung im Umgang mit Cookies („Cookie-Richtlinie“) erzielt werden. Für Werbung und damit verbundene Prozesse muss nach der neuen Verordnung eine ausdrückliche Zustimmung durch den Nutzer erfolgen. Damit werden besonders Targeting- und Retargeting-Maßnahmen von der neuen Verordnung betroffen. 

Verlage und weitere Plattformen sehen an dieser Stelle aber auch die Finanzierung journalistischer und audiovisueller Medien in Gefahr, da diese häufig zu einem wichtigen Teil auch von personalisierter und interessengerichteter Werbung getragen werden. Eine denkbare Folge der ePrivacy-Verordnung wäre somit die Rückkehr zum Gießkannenprinzip, in dem Nutzer häufig durch irrelevante Werbung genervt werden. Insgesamt wird damit von geringeren Investitionen in die Adtech-Branche ausgegangen, die die Verlage über alternative Refinanzierungsmodelle für ihre Onlineinhalte nachdenken. Ob damit immer weniger freie, kostenlose Inhalte im Internet zur Verfügung stehen werden, ist noch nicht abzusehen. Dagegen sicher ist, dass wir noch etwas Zeit haben – der BVDW geht bei der ePrivacy-Verordnung mit dem Inkrafttreten nicht vor 2021/22 und einer Anwendbarkeit nicht vor 2023/24 aus. Wir bleiben dennoch für euch an diesem Thema dran und informieren euch, wie immer, bei wichtigen Neuerungen. 

Bei Fragen zum Nutzertracking auf eurer Website und eurer Online-Werbung meldet euch auch gerne direkt bei uns. Unsere Experten stehen euch immer gerne zur Verfügung. 

Mit unserer kommenden Blogreihe zum Thema "Third Party Cookies" könnt ihr noch tiefer in das Thema „Cookies“ eintauchen. Diese posten wir hier verteilt über die nächsten Wochen. Es bleibt spannend, versprochen!

Simon Domberg

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Simon Domberg unter pole-position(at)drive.eu