Barrierefreie Websites - Bist du betroffen?

Website paritätischer.com auf verschiedenen Geräten
Website paritätischer.com auf verschiedenen Geräten

24/04/20 Bestimmte öffentliche Einrichtungen müssen ihre Website barrierefrei zugänglich machen. Inkludiert dies auch deine Website?

Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Aktuell ist das Thema auch dieses Jahr, im September ist ein weiterer Meilenstein. Das Ziel davon ist klar: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dürfen keine Nachteile beim Zugang wichtiger, öffentlicher Informationen erleben. Da Gesetzestexte nicht immer sofort verständlich sind, haben wir für dich die wesentlichen Informationen zusammengefasst, wonach du auch entscheiden kannst, ob deine Website, App, Intranet oder Extranet von dieser Verordnung betroffen sind:

Wer muss tätig werden?

Öffentliche Stellen: Staatliche Stellen, Gebietskörperschaften, Verbände mehrerer Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts

  • Also: Alle Organisationen, denen vom Staat hoheitliche Aufgaben übertragen wurden, dazu gehören:
    • Zweckverbände, z.B. Anstalten zur Straßenreinigung und zur Abführung von Abwässern und Abfällen
    • Gesetzliche Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen
    • Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen
    • Sozialversicherungen
    • Landschaftsverbände
    • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwalts- und Ärztekammern, Berufsgenossenschaften und Innungen
    • Sparkassen, staatliche Vermögensverwaltungen, Finanzdienste
    • Schulen und Kindertagesstätten (nur in Bezug auf Online-Verwaltungsfunktionen: Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, dazu gehören auch Dokumente, Videos, Audiodateien)
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Stiftungen
  • Ausdrücklich ausgenommen sind:
    • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
    • Livestreams von Audio und Video
    • Angebote von Nichtregierungsorganisationen, die keine für die Öffentlichkeit wesentliche Dienstleistung erbringen
    • Websites von Schulen oder Kindergärten, es sei denn, diese enthalten Online-Verwaltungsfunktionen
    • Historische kulturelle Archive
    • Ältere Websites und Apps mit reiner Archivfunktion (keine Aktualisierung)
    • Nicht barrierefreie Funktionalitäten, zu denen eine parallele barrierefreie Alternative existiert, sind zwar nicht erwünscht, aber in Ausnahmefällen erlaubt

Was muss gemacht werden?

Digitale Angebote barrierefrei zugänglich machen, dazu gehören:

  • Webbasierte Angebote (einschließlich Intranet und Extranet)
  • Native mobile Anwendungen (Apps)
  • Dateiformate von Büroanwendungen (Office-Dokumente und PDFs)

Inhalte müssen folgendes sein:

  • Wahrnehmbar
    • Zurverfügungstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
    • Zurverfügungstellung von Untertiteln und Alternativen für Audio- und Videoinhalte
    • Dafür Sorge tragen, dass Inhalte anpassbar und assistierende Techniken verfügbar sind
    • Benutzung eines ausreichenden Kontrasts
  • Bedienbar
    • Dafür Sorge tragen, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind
    • Dem Benutzer ausreichend Zeiten geben, Inhalte zu lesen und zu benutzen
    • Keine Inhalte benutzen, die zu Anfällen führen können
    • Benutzern dabei helfen, zu navigieren und Inhalte zu finden
  • Verständlich
    • Dafür Sorge tragen, dass Texte lesbar und verständlich sind
    • Dafür Sorge tragen, dass Inhalte vorhersehbar aussehen und funktionieren
    • Benutzern dabei helfen, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren
  • Robust
    • Maximierung der Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Techniken

Folgende Inhalte müssen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache (s.u.) bereitgestellt werden:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website
    • Hinweise zur Navigation
    • Eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (s.u.)
    • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache
  • Vorgaben für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache siehe hier
    • Details der barrierefreien Techniken besprechen wir gerne im Detail mit euch

Zusätzlich muss folgendes auf der Website integriert werden:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Angabe, welche Teile oder Inhalte der Website/App (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet wurden und warum
    • Sie muss angeben, ob sie die Einhaltung der Standards der barrierefreien Gestaltung selbst bewertet hat oder die Bewertung von einem externen Anbieter hat vornehmen lassen
    • Sofern vorhanden, muss ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete inhaltliche Alternativen angegeben werden
    • Diese muss von jeder Seite und Unterseite erreichbar sein, bei Apps reicht Veröffentlichung an der Stelle, wo App runtergeladen werden kann bzw. auf Website der betreffenden öffentlichen Stelle
    • Diese muss jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder App aktualisiert werden
  • Feedback-Mechanismus
    • Auf Website/App muss Möglichkeit gegeben sein, Feedback zu geben, um vorhandene Barrieren an die Behörden zu melden (Antwortsfrist: 1 Monat)
    • Muss von jeder Seite und Unterseite erreichbar sein, bei Apps genügt Integration in der Navigation
  • Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG

Welche Fristen gelten?

  • 23. Juni 2021: Native (nicht webbasierte) mobile Applikationen
  • 23. September 2020: Websites, die vor dem 23. September 2018 gelauncht wurden
    • Auch aufgezeichnete Audio- und Videodienste (keine Livestreams) müssen ab hier barrierefrei sein
  • 23. September 2019: Websites, Office-Dokumente und PDFs, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden 
    • Gilt auch für bereits existierende Office-Dokumente und PDFs, wenn sie für „aktive Verwaltungsverfahren“ erforderlich sind und genutzt werden (z.B. Merkblatt für Anmeldung eines Gewerbebetriebs oder interaktives Antragsformular bei einer Krankenkasse etc.)
  • 23. September 2019: Neue Intranets und Extranets müssen barrierefrei sein
    • Ältere Websites erst, wenn sie grundlegend überarbeitet werden

    Du fühlst dich von diesen Bestimmungen angesprochen bzw. interessierst für Barrierefreiheit als Serviceleistung und willst tätig werden? Ein Beispiel wie Barrierefreiheit aussieht und funktioniert seht ihr bei unserem Kunden Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Unsere Experten von DRIVE beraten dich und deine Organisation gerne. Schreib uns gerne eine E-Mail an pole-position[at]drive.eu. Zusammen können wir jedes Ziel erreichen.