Barrierefreiheit - BITV 2.0

Barrierefreieheit: Kontrast, Sprachausgabe, anpassbare Schriftgröße und Darstellung
Barrierefreieheit bedeutet guter Kontrast, Sprachausgabe, anpassbare Schriftgröße und Darstellung

25/09/20 Barrierefreiheit, BITV 2.0 für öffentliche Einrichtungen.

Worum geht es?

Bereits am 25. Mai 2019 ist die aktuellste Fassung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung 2.0 - kurz BITV - in Kraft getreten. Sie gilt zwingend für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu zählen auch die öffentlichen Einrichtungen, die das Vergaberecht anzuwenden haben und dem Bund zuzurechnen sind. Wir haben im April bereits darüber berichtet.

Die BITV dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • Websites
  • mobile Anwendungen
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe
  • grafische Programmoberflächen, die

Die Schaffung der Barrierefreiheit wird über den Inhalt, das Design und auch die Programmierung ideal umgesetzt. Diese drei Bereiche arbeiten bei uns eng zusammen.

Vorsicht vor Bausteinlösungen!

Neben den mittlerweile opulenten Cookie Consent Managern findet man auch Widgets, sogenannte „Accessibility-Overlay“. Diese Overlays arbeiten mit JavaScripten, die eingebunden werden. Dadurch sind viele tolle Einstellungen möglich, aber richten sich diese tatsächlich an Menschen mit einer Behinderung? Accessibility Overlays richten sich an Menschen, die bisher auch ohne Overlays zurecht gekommen sind. Und genau diese Menschen sind eigentlich nicht die Adressaten der BITV. Menschen mit Behinderung stellen ihre Browser und Betriebssysteme schon in den Grundeinstellungen um. Sie nutzen ihre eigenen technologischen Hilfsmittel wie Screenreader oder Bildschirmvergrösserungsprogramme.

Besser:

Tatsächlich sind u.a. diese Punkte hier wichtiger für eine BITV Konformität:

  • Gebärdensprachvideos und Inhalte in leichter Sprache für zentrale Einstiegsseiten, sowie als Inhaltsangabe und Zusammenfassung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedbackmechanismus und Stand zur BITV-Konformität
  • Barrierefreie PDF-Dokumente
  • Untertitel und ggf. Transskripte für Videos (wenn vorhanden)
  • Formatangaben bei Download-Links
  • Textkontrast bei Infografiken (Diagramme, etc.)
  • Sinnvolle Webseiten-Titel
  • Sinnvolle Alternativtexte
  • Auszeichnung von Sprachwechseln im Text
  • Korrekte Verwendung von Layout- und Datentabellen
  • Unterscheidung von Schmuckgrafiken und informativen Bildern

Zu beachten sind auch die Einbindung der Erklärung zur Barrierefreiheit und ein "Feedback-Mechanismus". Die Erklärung muss jährlich aktualisiert werden. Der Feeback-Mechanismus soll Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit geben, bei nicht barrierfreien Inhalten in einer Anwendung mit der öffentliche Stelle Kontakt aufzunehmen.

What's next?

Elektronische Verwaltungsabläufe müssen bis 23.06.2021 barrierefrei gestaltet werden, neue Websiten zum Beispiel ab sofort. Achtet bei Angebotsanfragen, ob euer Dienstleister sich damit auskennt, und lass dir keine "Fertiglösung" andrehen.

Es gibt viel zu bedenken, wir kennen uns sehr gut aus und arbeiten aktuell auch an Projekten, um genau diese Anforderungen zu erfüllen. Wir wissen also was wir tun!

Gerne zeigen wir euch, was ihr konkret umsetzen müsst, ruf uns an!

Claas Beuke

Habt ihr Fragen?

Claas Beuke unter pole-position(at)drive.eu - weiter, immer weiter. Claas liebt es, positiv nach vorne zu schauen.