Bistum Hildesheim
Pünktlich zum UNESCO Welterbetag: Relaunch der Website des Welterbe…
23/07/20 Privacy Shield nach EUgH Urteil ungültig
Der europäische Gerichtshof hat Mitte Juli entschieden, dass der europäische Datentransfer in die USA bzw. an US-Firmen, rechtlich nach DSGVO, nicht länger zulässig ist.
Angefangen hat alles in 2013, als der Österreicher Max Schrems, selbst Datenschützer, sich bei der irischen Datenbehörde über die europäische Facebook-Tochter beschwerte. Er wollte verhindern, dass dieses Unternehmen seine personenbezogenen Daten an den Mutterkonzern in die USA sendet. Diese Übermittlung von personenbezogenen Daten wurde nun mit dem Urteil als "Eingriff in die Grundrechte" bewertet.
Sicherlich denkt ihr, dass es nicht so schlimm sein kann, wenn die Daten z.B. bei Facebook, Amazon oder Google in Amerika sind und das Unternehmen Einsicht hat. Fakt ist aber, dass auch US-Geheimdienste diese Daten einsehen dürfen. Dies ist auch ohne richterlichen Beschluss möglich, der "Foreign Surveillance Act" (Fisa) beinhaltet solch einen Passus.
Für die Unternehmen bedeutet dieser Beschluss gewiss Umstellungen.
Wir halten euch auf jeden Fall hier auf dem Laufenden!
Und in der Zwischenzeit, in der ihr überlegt, was ihr tun solltet, setzen wir folgendes mit euch um:
Social Media dienen oft als Mittel zum Zweck um die Zielgruppe zu erweitern und überall präsent zu sein. Schwerpunkt sind trotzdem die Inhalte der Website. Wir können sämtliche Inhalte dieser Kanäle auch auf Ihrer Website darstellen. Wir legen Subpages an und legen ein individuelles Design an, was an den Look von Social Media Kanälen anlehnt.
... Dies ist nur eine Variante, wir haben hier noch viele weitere Ideen!
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