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Anpassung der Mehrwertsteuer als ein Resultat des Corona Konjunkturpakets

Was jetzt zu beachten ist

Temporäre Mehrwertsteuersenkung

Die Bundesregierung hat am 03. Juni 2020 ein Corona Konjunkturpaket verabschiedet. Unter anderem die Senkung der Umsatzsteuer. Diese wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben. Jeder private Verbraucher bezahlt diese Steuer beim Konsum in Deutschland.

Wie lange gilt die Senkung der Mehrwertsteuer?

Ab dem 01. Juli 2020 werden die Mehrwertsteuersätze für sechs Monate von 19% auf 16% (bei dem Regelsteuersatz) und von 7% auf 5% (beim ermäßigten Steuersatz) gesenkt. Ab dem 01. Januar 2021 gelten wieder die 19% bzw. 7% Mehwertsteuer. Für die Gastronomie wurde eine Senkung des Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants oder auch Gaststätten von 19% auf 7% beschlossen. Diese Regelung für die Branche gilt befristet für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021. Alkoholische und alkoholfreie Getränke sind davon ausgeschlossen.

Was ist zu beachten?

Viele Unternehmen haben nun die Herausforderung ihre Systeme umzustellen und sind gut beraten ihre ERP Systeme (Enterprise Resource Planning) und Kassensysteme zeitnah auf die geänderten Steuersätze anzupassen. Wendt Euch rechtzeitig an Eure Dienstleister, wenn ihr es nicht selbst umstellen könnt - Eure Dienstleister werden gerade gut ausgebucht sein.

Es gab bereits früher Steuersatzänderungen, hier galt immer: Für die Höhe des Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung entscheidend. Zu beachten sind auch Besonderheiten zu Anzahlungen und Leistungen wie: Teilleistungen, Bauleistungen, Vermietungen als Dauerleistung, Gutscheine, Umtäusche uvm.

Was sollten Sie jetzt tun?

Sprecht in jedem Fall mit eurem Steuerbüro oder Steuerberater worauf ihr individuell zu achten habt! Für die Kommunikation an eure Kunden via Newsletter, Social- und Business Media und auch Shopsysteme sprecht uns unter pole-position@drive.eu an.

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