EuGH + BGH Urteil zu Cookies

Zeichnung des Schriftzugs DRIVE mit Auto
Zeichnung des Schriftzugs DRIVE mit Auto

08/07/20 Das finale Urteil des BGH zur Cookie-Einwilligung liegt vor. Was daraus folgt.

Seit kurzem liegt das finale Urteil des BGH (Az: I ZR 7/16 vom 28.05.20 "Cookie-Einwilligung") im Nachgang des Urteils des EuGH (Az: C-673/17 vom 01.10.19) endlich auch mitsamt den Urteilsgründen schriftlich vor. 

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht hatte uns zugesagt, kurz diese wichtige Entscheidung für uns und unsere Kunden auszuführen.     

Wie nicht anders zu erwarten war, entspricht das Urteil den EuGH-Vorgaben. Also gilt jetzt in Stein gemeißelt: Für alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, muss eine Einwilligung eingeholt werden. Die Einwilligung muss eingeholt werden, BEVOR die Cookies auf die Website gesetzt sind. Nur wenn Cookies für die Bereitstellung des Services technisch erforderlich sind – etwa Session-Cookies oder Cookies für den Warenkorb – können diese ohne eine Einwilligung gesetzt werden.

Und was jetzt zu tun ist? 

Der Cookiehinweis ist jetzt verpflichtend für alle, die Cookies auf ihren Websites einsetzen. Das ist jetzt sofort zu veranlassen. Dabei sind die Formen und Möglichkeiten der Gestaltung zu beachten. Unterschiede in den Ländern sind zu berücksichtigen. Bei Fragen: pole-positions(at)drive.eu

Mehr Details auch in diesem Blogbeitrag: EuGH Urteil