Am 2. August 2026 treten wichtige Transparenzregeln des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act) in Kraft. Wer fotorealistische KI-Bilder, Deepfakes oder synthetische Texte veröffentlicht, die das Publikum täuschen könnten, muss diese künftig klar deklarieren. Um Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern, hat die EU-Kommission standardisierte, visuelle Symbole präsentiert.
Deepfakes & Co. erkennen: Die neuen KI-Icons der EU-Kommission

Die drei neuen Symbole im Überblick
Die EU stellt drei verschiedene Icons als Standard bereit. Die Beschriftung auf den offiziellen Grafiken ist auf Englisch gehalten, um international einheitlich zu bleiben:
- Das Basissymbol („AI“): Ein universelles Logo, das flexibel mit eigenen Texten kombiniert werden kann.
- Vollständig generiert („AI GENERATED“): Für Inhalte, die komplett von einer KI erzeugt wurden (z. B. ein KI-generiertes Stockfoto).
- Teilweise manipuliert („AI MODIFIED“): Für Inhalte, die auf echten Aufnahmen basieren, aber per KI verändert wurden (z. B. Deepfakes oder ausgetauschte Bildhintergründe).
KI oder AI? Der richtige Begriff für Ihre Kunden
Da die EU-Icons den englischen Begriff „AI“ nutzen, stellt sich für viele Unternehmen im deutschsprachigen Raum die Frage, wie sie das Thema sprachlich begleiten sollen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen und Ihren Kunden bei der Entscheidung für die tägliche Praxis:
| Kontext & Zielgruppe | Begriff „KI“ (Künstliche Intelligenz) | Begriff „AI“ (Artificial Intelligence) |
| Fokus & Akzeptanz | Standard im deutschsprachigen Raum; ideal für lokale KMUs und Endverbraucher. | Dominant in der Tech-Branche, im Start-up-Umfeld und im Marketing. |
| Rechtlicher Kontext | Deutsche Behörden und Medien sprechen meist von der KI-Verordnung. | Internationaler Standard; wird im Gesetzestext als EU AI Act bezeichnet. |
| Sprachgefühl (DE) | Klingt natürlicher bei Zusammensetzungen (KI-Bild, KI-Text). | Klingt natürlicher bei Fachbegriffen (Generative AI, AI Tools). |
Unser Tipp für globale Marken: Nutze im deutschen Fließtext den geläufigen Begriff „KI“, verwende bei Eigennamen wie dem „EU AI Act“ oder den „AI-Icons“ aber bewusst die englische Variante, um die internationale Anschlussfähigkeit zu wahren.
Freiwilliger Standard mit rechtlicher Sicherheit
Gut zu wissen für Betreiber von Plattformen und Websites: Die Nutzung dieser spezifischen Grafiken ist rechtlich freiwillig. Unternehmen können theoretisch auch eigene Textbeschriftungen nutzen.
Der Vorteil der EU-Icons: Sie bieten eine standardisierte „Safe Harbor“-Lösung. Wer die offiziellen Symbole nutzt, erfüllt die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten des AI Acts auf transparente und rechtssichere Weise. Zudem sorgt das einheitliche Design für schnelles Vertrauen bei den Nutzern – egal aus welchem Land sie kommen.
Download und Integration
Die Symbole stehen ab sofort auf den Plattformen der EU-Kommission zum Download bereit. Um das Design nahtlos in jede Corporate Identity einzufügen, werden sie als skalierbare Vektorgrafiken (SVG) sowie als PNGs in den Farben Schwarz, Weiß und mit 50 % Transparenz angeboten.
Ausnahmen von der Pflicht: Reine KI-Kunstwerke, die offensichtlich fiktiv sind (z. B. eine fliegende Sphinx), oder rein interne Tools ohne Publikumsverkehr müssen nicht verpflichtend gekennzeichnet werden.
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