
Das Wichtigste: Lass deinen Text immer prüfen!
Prüfer sollten Menschen sein, die ausgebildet sind und solche, die selbst betroffen sind. Nur dann kannst du dir sicher sein, dass eure Texte für Leichte Sprache auch tatsächlich die Zielsetzungen erfüllen. Arbeitet gut mit den Prüfern zusammen!
Die festen Regeln für Leichte Sprache sind online unter https://www.leichte-sprache.org/das-ist-leichte-sprache abrufbar. Werden diese Regeln nicht befolgt, darf ein Text nicht als Leichte Sprache bezeichnet werden. Grundlegend darf ein Text nur dann als „Leichte Sprache“ bezeichnet werden, wenn er von einem geschulten Prüfer = Betroffenen gelesen und anschließend „freigegeben“ wurde.
Ergebnis, Ausweis, Zertifikat für Leichte Sprache
- Es wird von den Dienstleistern in der Regel kein eigenes Prüflogo vergeben. Wenn ihr möchtet, könnt ihr unter den Text einen deutlichen Vermerk schreiben „geprüft durch Prüfer ...“ des als befähigt ausgewiesenen Dienstleisters.
- Darüber hinaus kann man das Leichte-Sprache-Logo von Inclusion Europe nach der erfolgten und erfolgreichen Prüfung nutzen. Eine Bedingung ist dafür u.a. die Prüfung durch Menschen mit geistiger Behinderung. Die Bedingungen für das Logo findest du hier: https://easy-to-read.eu/europaisches-logo-easy-to-read