Was ist "Barrierefreiheit"? Die Definition
Wie wir und man/frau "Barrierefreiheit" verstehen und erreichen wollen, steht bereits oben. Der Begriff selbst ist im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) in § 4 Barrierefreiheit so definiert, die Hervorhebungen kennzeichnen die für uns wichtigen Punkte.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Grundsätzliche Ziele im Bereich Web-Kommunikation
- Leichte Zugänglichkeit von Webangeboten für ALLE ermöglichen
- Barrieren vermeiden
- Barrieren reduzieren
Wir wollen also hin zu einem möglichst „barrierefreiem Internet“.
Rechtliche Vorgaben
- Gesetzesgrundlagen: Richtlinie (EU) 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), außerdem sind in Deutschland jeweils besondere Vorgaben der jeweiligen Bundesländer zu beachten.
- Grundlage zur Umsetzung findet man hier: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordung (BITV 2.0) und Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).
- Besondere Perspektiven der digitalen Barrierefreiheit bestehen a) in der Verpflichtung öffentlicher Stellen, b) dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Es gibt vor, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten.