Abmahnwelle wegen Google Fonts

Google Fonts und Datenschutzverstoß

In letzter Zeit sind vermehrt Abmahnungen aufgrund falsch verwendeter Google Dienste auf den Websites von Unternehmen im Umlauf. 

Was sind Google Fonts?

Dies ist ein interaktives Verzeichnis mit weit über 1.000 Schriftarten, welche zur freien Verwendung bereitgestellt werden. Es gibt zwei Optionen zur Verwendung auf der eigenen Website:

  1. Ihr bindet die Fonts auf den eigenen Server ein, so dass keine Datenübertragung stattfindet.
  2. Die Fonts werden online über einen Google Server nachgeladen, so werden beim Aufruf der Webseite personenbezogene Daten in die USA übertragen werden.

Wir ihr wisst, wurde das Privacy Shield Abkommen mit den USA durch den EUGH im Jahr 2020 für ungültig erklärt. Seitdem ist jede Datenübertragung in die USA ohne eine Einwilligung ein Verstoß gegen die DSGVO. Dazu zählen nicht nur die Google Fonts, sondern auch Google Maps, Icon Fonts, aber auch Social Media Dienste von Facebook, Instagram, Twitter, YouTube,…

Aktueller Fokus sind die Google Fonts und die korrekte Einbindung auf Ihrer Website bzw. auf eurem Server. Das Landgericht München hat die Online Nutzung dieser Google Fonts nicht ausdrücklich verboten - nur mit entsprechender Einwilligung. Es gilt: Nur die dynamische Einbindung von US-Webdiensten wie etwa Google Fonts in eine Internetseite ist  - ohne Einwilligung des Nutzers - datenschutzwidrig (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Die Weitergabe der IP-Adresse verstößt gegen die informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Was tun?

Wir raten euch, schnell zu handeln und die Website von uns überprüfen zu lassen, bei dieser Überprüfung gehen wir nicht nur die Google Fonts durch, sondern auch alle andere Kanäle!

Ruft und gleich an unter 0511 – 640706 38 oder schreibt uns an pole-position[at]drive.eu

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