Was sich mit dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ändert

17/07/24 Das Digitale-Dienste-Gesetz verändert die Anforderungen für digitale Plattformen in der EU.

Das Digitale-Dienst-Gesetz (DDG), das am 14. Mai 2024 in Kraft trat, bringt wesentliche Änderungen für digitale Plattformen und Dienste in der EU. Es ergänzt den EU-Digital-Services-Act (DSA) und passt den Rechtsrahmen in Deutschland an. Das Gesetz zielt darauf ab, den digitalen Raum sicher zu machen, die Rechte der Nutzer zu stärken und die Verantwortung von Plattformen zu erhöhen.

  • Erhöhte Transparenzanforderungen: Plattformen müssen nun klarer über ihre Algorithmen, Werbepraktiken und die Moderation von Inhalten informieren. Nutzer sollen verstehen können, warum bestimmte Inhalte angezeigt oder entfernt werden. 
  • Stärkere Moderation von Inhalten: Die Verpflichtung zur schnellen Entfernung illegaler Inhalte wurde verschärft. Plattformen müssen effektive Systeme zur Erkennung und Entfernung solcher Inhalte implementieren und deren Funktionsweisen regelmäßig überpfüfen.
  • Mehr Rechte für Nutzer: Nutzer erhalten erweiterte Rechte, darunter das Recht, gegen Entscheidungen zur Entfernung oder Nichtentfernung von Inhalten Widerspruch einzulegen. Plattformen müssen transparente Beschwerdeverfahren anbieten.
  • Verpflichtende Risikobewertung: Große Plattformen müssen regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um potentielle negative Auswirkungen ihrer Dienste auf die Gesellschaft zu identifizieren und zu mindern.
  • Sanktionen bei Verstößen: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen den Plattformen erhebliche Geldstrafen, die bis zu 6 % ihres globalen Jahresumsatzes betragen können.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um den Anforderungen des DDG gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen: 

  1. Überprüfung und Anpassung der Richtlinien: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Richtlinien zur Inhaltsmoderation und passen Sie diese an die neuen gesetzlichen Anforderungen an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse zur Enfernung illegaler Inhalte effizient und transparent sind.
  2. Transparenz erhöhen: Implementieren Sie Mechanismen, die die Transparenz Ihrer Algorithmen und Werbepraktiken erhöhen. Erstellen Sie verständliche Erklärungen und Berichte, die für Nutzer leicht zugänglich sind. 
  3. Beschwerdeverfahren verbessern: Richten Sie ein nutzerfreundliches und transparentes Beschwerdeverfahren ein. Stellen Sie sicher, dass Nutzer leicht Widerspruch gegen Entscheidungen zur Inhaltsmoderation einlegen können.
  4. Regelmäßige Risikobewertungen durchführen: Führen Sie regelmäßig Risikobewertungen durch und dokumentieren Sie diese gründlich. Entwickeln Sie Maßnahmen, um identifizierte Risiken zu mindern, und berichten Sie darüber öffentlich.
  5. Schulungen und Weiterbildungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den neuen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Abteilungen über die neuen Vorschriften und ihre Umsetzung informiert sind.
  6. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Expertise von Rechtsberatern, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig konform mit den neuen Vorschriften ist. Lassen Sie sich bei der Implementierung und Anpassung im Prozess unterstützen.

Spezifische Anpassungen für Website-Betreiber

  • Telemediendienste werden zu digitalen Diensten: Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das DDG ersetzt. Die bisher als „Telemediendienste“ bekannten Dienste werden nun als „digitale Dienste“ bezeichnet.
  • Impressumspflicht: Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG findet sich jetzt in § 5 DDG. Website-Betreiber sollten Ihre Verweise entsprechend anpassen und auf veraltete Bezeichnungen verzichten.
  • Cookie-Opt-in-Regelung: Die Regelung für das Setzen und Auslesen nicht erforderlicher Cookies wurde in das neue Gesetz (§ 25 TDDDG) übernommen. Datenschutzerklärungen und Cookie-Policies sollten aktualisiert werden, um diese Änderungen widerspiegeln. Inhaltlich ändert sich nichts.

Empfehlungen für Website-Betreiber

  1. Impressum anpassen: Überprüfen Sie Ihr Impressum und ersetzen Sie Verweise auf das TMG durch das DDG.
  2. Datenschutzerklärung und Cookie-Policy aktualisieren: Ersetzen Sie alle Verweise auf das TTDSG durch das TDDDG und prüfen Sie, ob die Angaben insgesamt aktuell sind. 
  3. Durch die proaktive Anpassung an die Anforderungen der DDG können Unternehmen nicht nur rechtliche Sanktionen vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Nutzer stärken und zu einem sicheren digitalen Umfeld beitragen. 

Das ist nun doch sehr verwirrend? Und was ist überhaupt ein Datenschutzbeauftragter? Wir prüfen Ihr Cookie-Setup oder Ihre Datenschutzerklärung mit unserem Medienanwalt. 

Claas Beuke

Habt ihr Fragen?

Claas Beuke unter pole-position(at)drive.eu - weiter, immer weiter. Claas liebt es, positiv nach vorne zu schauen.