Verwendung von Schriften in Webprojekten
19/12/22: Wie wir mit der Google Fonts-Problematik umgehen bei DRIVE
Schriften sind ein wichtiger visueller Baustein für die Gestaltung eines jeden Kommunikationsinstruments. Doch gerade bei Webprojekten sind sie derzeit für viele Designer eher Last und Qual denn Quelle der Freude an Gestaltung. Denn: Aufgrund der Vorgaben des Datenschutzes dürfen oder können Schriften von Google nicht mehr so wie in der Vergangenheit noch üblich eingesetzt werden. Und "gierige, umtriebige Abmahnanwälte" haben hier eine lohnende Betätigung für sich entdeckt: Sie mahnen Websitebetrieber ab, die Google Fonts nicht datenschutzgesetzeskonform eingebunden haben (bei uns gibt´s Punkte für lange Fachwörter) - hier winkt ihnen leicht abzugreifende Beute.
Was ist also zu tun? Wie kann man Websites dann noch typografisch gut gestalten? Hier lest ihr, wie wir bei DRIVE diese Aufgabe lösen.
Welche Quellen gibt es für Schriften in Webprojekten?
Wir können folgende Quellen für Schriften nutzen:
- Adobe Fonts: Der Anbieter Adobe bietet in seinen Programmen eigene Schriftenpakete für Gestalter. Das scheint gut, denn diese sind leicht und schnell einsetzbar im Gestaltungsprozess. Auch bieten sie eine große Varianz gut gestalteter Schriften. Der große Nachteil: Jede und jeder, die mit diesem so gestalteten Projekt arbeiten wollen, jetzt oder später, brauchen dann jeweils eine eigene Adobe Lizenz! Also nicht nur die Gestalter, sondern auch die jeweiligen Kunden, alle Programmierer und viele mehr. Der Einkauf dieser erforderlichen Lizenzen bedeutet zusätzliche Kosten für das Projekt.
- Google Fonts: Die Abmahnwelle aufgrund von Verletzungen der Vorgaben des Datenschutzes führt zu großem Wehklagen bei Gestalterinnen. So schön einfach nutzbar und vielfältig war die große Auswahl an Schriften bei Google! Und das sollte jetzt alles vorbei sein? NEIN! Denn: die Google Schriften können durchaus datenschutzkonform verwendet werden! Man muss wissen, wie (und das schreiben wir gleich unten!).
- Kaufschriften: dies sind klassisch mit Lizenzen für bestimmte Verwendungszwecke eingekaufte Schriften. Dies sind immer gut einsetzbar, sofern die Lizenz den jeweiligen Einsatzzweck, Zeitraum, Ort und Medium umfasst. Nur können auch hier im Vorfeld eines Projekts zusätzliche Kosten entstehen, die schwer kalkulierbar sind, wenn man sich nicht bereits vorher für eine Schrift entschieden hat! Denn die Schrift kann meist nicht vorab einfach im Layout mal ausprobiert und so mit allen Fällen durchgespielt werden. Das heißt: Nur wenn bereits eine CD-Entscheidung vorab getroffen und damit eine Schrift festgelegt ist, kann man auf diese Lösungsmöglichkeit zurückgreifen und sie seriös kalkulieren. Natürlich ist dies unter gestalterischen Aspekten zumeist eine gute Lösung.
Welche Fonts und ihre Quellen sind bedenklich, welche nicht?
Google Fonts sind okay!
WICHTIG Aus den genannten Datenschutzgründen dürfen diese Schriftdateien NICHT per Link in der Programmierung eingebettet werden. Denn dann werden sie von Servern im Ausland abgerufen und damit wird der Datenschutz verletzt.
Es muss so gelöst werden: Die Schriften müssen gedownloadet und auf unseren Webservern bzw. denen des Kunden abgelegt sein. Das heißt: Aus Gestalter:innensicht sind Google Fonts so also nutzbar! Dieser Weg ist gut möglich und die Vielfalt möglicher Schriften bleibt erhalten (bis auf weiteres). Das Designer:innenherz darf jubeln (ebenfalls bis auf weiteres).
Adobe Fonts sind nicht okay!
Denn sie sind bezüglich vieler Möglichkeiten stark beschränkt:
- Schriften können nicht für Web-Umsetzungen downgeloadet werden. Nur per Link sind sie aufrufbar.
- In Indesign: Schriften können nicht verpackt und dürfen nicht weitergegeben werden. Jeder User benötigt eine Lizenz und muss sie selbst aktivieren. Dadurch entstehen die beschriebenen hohen Kosten im Einsatz.
- Kunden dürfen Dateien später nicht mehr einfach selbst anpassen, aufgrund der Lizenzbeschränkungen. Und wir dürfen die Schriften nicht weitergeben. Das ist in der Praxis oft nicht handhabbar und steht vielen Kundenanforderungen entgegen.
- Individuelle Lizenzen können von anderen Anbietern erworben werden. Dabei müssen deren besondere Lizenzbestimmungen sorgfältig geprüft werden!
Kaufschriften können ok sein. Müssen sie aber nicht.
Das Vorgehen bei Kaufschriften muss so sein: Vor Verwendung einer Schrift, also bevor sie euch als Kunden vorgeschlagen wird, muss die Lizenz des jeweiligen Herstellers oder Anbieters überprüft werden. Gilt sie auch für diesen ebabsichtigten Zweck. Hier müssen sich alle absichern: Der Kunde als späterer Nutzer der Schrift und wir als Gestalter. Wichtig sind: Einsatzzweck, Medium, Zeit, Ort bzw. Gebiet und weiteres. Dies sollte schriftlich bei allen gut dokumentiert werden. Wenn das alles passt, also alle erforderlichen Lizenzen wirklich vorliegen, dann sind Kaufschriften ok. Wenn nicht: Besorgt schnellstens die Lizenzen. Sonst gilt: Finger weg.
Die logischen Konsequenzen bei DRIVE
Für uns sind daraus die logischen Konsequenzen:
- Wir benutzen ausschließlich Google Fonts und achten auf den datenschutzkonformen Einbau in der Entwicklung. Oder: ...
- Wir verwenden von Kunden mitgebrachte Schriften, also Kaufschriften, sofern sie über eine gültige Lizenz verfügen. Das prüfen wir gemeinsam vorher.
Ergänzende Links
Hier findet ihr weitere Informationen.
- Zur Schriftenlizensierung bei Adobe: https://helpx.adobe.com/de/fonts/using/font-licensing.html#act-client
- Zur Abmahnwelle bei Google Fonts: https://www.drive.eu/driveblog/beitrag/abmahnwelle-wegen-google-fonts