Verbraucherschutz Abo Kündigung

05/08/22 Kündigungsbutton auf Websites von Abo-Anbietern sind Pflicht seit Juli 2022.

Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert im § 312k die „Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Ein Abonnementvertrag kommt durch den Austausch von (Waren-/Dienstleistung-/...)Bestellung und Bestellbestätigung zustande. Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Abonnement kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Mindestlaufzeiten von maximal 24 Monaten sind auch möglich, dies kennen wir von Mobilfunkverträgen. Ist ein Abo nach dem 01.03.2022 abgeschlossen, besteht das Recht mit Monatsfrist zu kündigen. Bei Mindestvertragslaufzeiten gilt dies nach Ablauf. Es gibt also viel zu beachten im Abo-Dschungel!

Wenn auf Ihrer Website ein Abonnement abgeschlossen werden kann, muss diese Seite einen Kündigungsbutton oder eine Schaltfläche enthalten. Das ist nicht gleichzusetzen mit einem riesig leuchtenden Button mit Call-to-Action Charakter. Keine Sorge: Dies kann charmanter gelöst werden. Sehen Sie es eher als einen Service am Kunden. Unterstützen Sie ihren Kunden bei solchen Prozessen, damit er oder sie zumindest im Nachgang ein positives Gefühl hat. Mit hohen Hürden und versteckten Buttons werden Sie ihn oder sie ohnehin nicht von einer Kündigung abbringen können. Mehr noch – Sie können ihren ehemaligen Kunden dadurch noch mehr verärgern und gegen sich aufbringen und zu negativen Bewertungen verleiten. Hinterlassen Sie stattdessen einen positiven Eindruck Ihrer Website und Ihrer Angebote und bleiben Sie in guter Erinnerung beim scheidenden Abonnenten. Es gibt noch keine klare Vorgabe zum Button oder Link – dennoch muss die Bezeichnung des Buttons schon in Richtung „Verträge“ oder „Abo jetzt kündigen“ lauten. Etwaige Kündigungsfristen sind natürlich einzuhalten. Fehlt diese Form der Kündigungsmöglichkeit, dürfen Kunden Ihre Verträge sofort ohne Kündigungsfrist kündigen. Schlimmer noch: Konkurrenten haben die Möglichkeit, Sie abzumahnen.

Nach Klicken des Buttons muss eine Bestätigungsseite erscheinen, diese besteht aus einem Formular zum Eintragen der Nutzerdaten. Wichtig: es darf keine Login nötig sein. Also muss z.B. eine Abonummer beim Kunden hinterlegt sein und abgefragt werden. Gerne zeigen wir Ihnen detailliert, welche Informationen abgefragt werden müssen.

Wichtig: „Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.“ (aus: §312k Absatz 2 Satz 2 BGB). Die Kündigungsbestätigung muss sofort elektronisch dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.

Es gibt einiges zu beachten, DRIVE hat viel Erfahrung bei der Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites und Webshops. Gerne zeigen wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihren Kündigungsbutton.

Claas Beuke

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Claas Beuke unter pole-position(at)drive.eu - weiter, immer weiter. Claas liebt es, positiv nach vorne zu schauen.