Das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung ist durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in gerichtlicher Entscheidung ausdrücklich bestätigt. Gleiches gilt für ihre sogenannte Jugendorganisation „Junge Alternative“. Wörtlich begründet der 5te Senat des OVG seine Entscheidung so:
"... Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. ..."
Und ferner: "... Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. ...". (aus: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, https://www.ovg.nrw.de/: "Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten", 13. Mai 2024)
Die gesamte Begründung der Entscheidung des OVG NRW vom 8.3.2024 ist hier nachzulesen.
