Energizer
Relaunch der Website von Energizer Automotive Batteries
12/03/20 Ein Überblick über Methoden im Tracking
Als größter Player in diesem Markt fungiert natürlich Google mit dem Analysetool Google Analytics. Lange Zeit wurde von Datenschützern bemängelt, dass die IP-Adressen der User von Google gespeichert und an Server in den USA übermittelt wurden. Zusätzlich hat Google laut den Datenschützern in ihren Datenschutzbestimmungen nur sehr ungenügend Aufklärungsarbeit betrieben, welche Daten von den Usern überhaupt gespeichert und übermittelt wurden. Nach jahrelangen Verhandlungen kam es jedoch zu einer Einigung.
Wenn man also als Webseitenbetreiber Google Analytics rechtssicher einbetten möchte, muss man folgendes beachten:
Die Datenspeicherung muss sich allerdings auch nur auf wesentliche Informationen zum Nutzerverhalten beschränken. Tracking von Nutzungsdauer und Navigation durch die Webseite beispielsweise ist erlaubt. Was z.B. nicht erlaubt ist, ist Mausbewegungs- oder Eyetracking.
Der Analyse-Mitbewerber etracker hat bereits jetzt eine Lösung für das Erfassen von Cookie-less Tracking-Daten entwickelt. Sie stellen nämlich deutlich, dass eine Tracking- und eine Cookie-Einwilligung zwei getrennte Paar Schuhe sind. Man kann nämlich Tracking rechtfertigen, wenn es dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers entspricht. Dann ist nämlich lediglich eine Einwilligung zum Einsatz von Cookies notwendig. Allerdings muss auch hier eine Opt-Out Option für das Tracking gegeben sein. Es gibt also zwei Optionen:
Sie wollen erfahren, was das für Sie und Ihr Unternehmen explizit bedeutet? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schreiben Sie uns gerne unter pole-position[at]drive.eu.
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