Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, dürfen auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden. Die Verordnung besagt, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen. Daraus könnte man ableiten, dass diese Produkte weiterhin verkauft werden dürfen und die GPSR, einschließlich der neuen Informationspflichten, für sie nicht gilt. ABER: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein! Das Produkt muss unter das noch aktuelle Produktsicherheitsgesetz fallen und dessen Anforderungen erfüllen. Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein. Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember hergestellt, aber erst danach zum Vertrieb abgegeben werden, unter die neue Verordnung fallen und somit die GPSR-Anforderungen erfüllen müssen. Auch für baugleiche Produkte ist ausschließlich das Datum des Stichtags ausschlaggebend, unabhängig davon, ob das Modell bereits vorher schon auf dem Markt war.