Was heißt das für meine Website?
Wie viele andere waren auch wir bei Drive vom Urteil des VG Wiesbadens überrascht. Cookiebot als Teil des dänischen Softwareanbieters Cybot war bisher beim Thema Datenschutz stets ein Musterschüler und schützte die Privatsphäre der Nutzer*innen mehr als ausreichend.
Allerdings ist das sprichwörtliche Kind Cookiebot noch nicht in den Brunnen gefallen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Cookiebot noch Einspruch einlegen. Da es sich um ein Eilverfahren handelte und die Entscheidung auf unterster Gerichtsebene stattfand, ist dies sogar sehr wahrscheinlich. Außerdem hätte das Urteil weitreichende Folgen für viele Bereiche im Internet. Nicht nur Cookiebot wäre betroffen, sondern viele andere Unternehmen und Anbieter auch. Bis ein endgültiges und klares Urteil steht, wird es vermutlich also noch dauern.