Wann brauch ich eine Cookie-Einwilligung?
Mit dem § 25 TTDSG ist die Frage, wann Webseitenbetreiber eine Einwilligung zum Tracken ihrer Nutzer:innen brauchen, endlich geklärt worden. Die eindeutige Antwort des Gesetzgebers: Immer, wenn Nutzerdaten im Endgerät gespeichert werden oder auf Daten zugegriffen wird! Anders gesagt muss immer eine Einwilligung eingeholt werden, wenn nutzerspezifische Daten erhoben oder genutzt werden sollen. Somit sind fast alle von Cookies erhobene Daten mittlerweile einwilligungspflichtig und müssen über ein Einwilligungs-, Consent- oder Cookie-Banner bestätigt werden.
Lediglich zwingend erforderliche Cookies sind von dieser Regelung ausgeschlossen und benötigen bis jetzt keine Zustimmung. Darunter fallen Cookies, ohne die der Betrieb der Seite nicht möglich wäre. Bei einem Online-Shop wäre dies bspw. ein Warenkorb-Cookie, durch den die ausgewählten Produkte des Nutzers gespeichert werden. Ansonsten gibt es aber nur sehr wenige Cookies, die unter diese Kategorie fallen.
Wer zum Tracking personenbezogene Daten an Dienstleister aus der USA (bspw. Google Analytics) weiterleitet, der muss seine Nutzer:innen darüber informieren und sich in jedem Fall dies bestätigen lassen. Dies gilt auch, wenn das Tracken der Daten zum Betrieb der Seite erforderlich ist!