Neue Informationspflichten für Dienstleister
Seit 17.5.2010 ist die umstrittene Regelung in Kraft. Dienstleister und Freiberufler fast aller Branchen müssen Kunden und Interessenten nun weit mehr Informationen zur Verfügung stellen, als es bisher - z.B. im Telemediengesetz - vorgeschrieben war. Das reicht von Registereinträgen bis hin zur Berufshaftpflicht-Versicherung.
Außerdem gelten neue Pflichten zur Preisangabe. Darüber hinaus müssen Unternehmen auf Anfrage bzw. vor Vertragsabschluss weitere geschäftliche Details mitteilen. Dazu gehören Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern, die in direkter Verbindung zur betreffenden Dienstleistung stehen, ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie außergerichtliche Beschwerdeverfahren.
Weitere Informationen:
http://www.dienstleistungs-informationspflichten-verordnung.de
http://www.dienstleistungs-infov.de

